Diese Zeiten dienen nur zur Orientierung. Eine Terminanmeldung ist erforderlich, da nur so Absprachen und die Abgasuntersuchungen eingeplant werden können.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Bei der Prüfung gemäß § 29 der StVZO werfen Ingenieure ein Auge auf Bremsen, Räder, Reifen, Rahmen, Karosserie, Auspuffanlage, Lenkung, Beleuchtung, elektrische Anlage, Scheiben, Spiegel, Ausrüstung, Pedale, Sitze, Sicherheitsgurte und elektronische Sicherheitssysteme. Die Abgasuntersuchung findet vor der Hauptuntersuchung statt und wird durch unser zertifiziertes Personal durchgeführt, die Hauptuntersuchung dagegen durch die Dekra und KÜS.
Im Idealfall ist das Fahrzeug mängelfrei und bekommt eine neue Plakette zugeteilt. Werden Mängel festgestellt, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob eine Nachprüfung erforderlich ist und der Halter wird verpflichtet die Mängel umgehend zu beseitigen. Eine Nachprüfung muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen, andernfalls wird erneut eine vollständige, neue Hauptuntersuchung fällig. Kleinere Mängel beseitigen wir für Sie in der Regel direkt, die Plakette wird noch am selben Tag erteilt. Fallen größere Kosten an, halten wir natürlich Rücksprache mit Ihnen. Der Untersuchungsbericht der HU muss grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, ist aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Zusätzliche Informationen über die Feinstaubplakette finden Sie hier.
2015: 10 Jahre Dekra Stützpunk